Gründungsprozess einer Anbauvereinigung
Seit Inkrafttreten der 2. Stufe des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ist es für offizielle Anbauvereinigungen möglich, gemeinschaftlich und vollkommen legal Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland anzubauen. Das Hauptziel dieser Gemeinschaft besteht darin, den Anbau und die Weitergabe von Cannabis in kontrollierten und begrenzten Mengen zu koordinieren. Der gemeinsame Anbau dient dazu, den persönlichen Verbrauch seiner Mitglieder zu decken. Besonderer Fokus liegt auf einer gemeinschaftlichen und jugendschutzkonformen Herangehensweise, um die Versorgung der Mitglieder mit Cannabis zu sichern, ohne dabei kommerzielle Interessen zu verfolgen. Solche Vereinigungen, besser bekannt als Cannabis Social Clubs, agieren bereits in Ländern wie Belgien und Spanien.
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1. Wahl der Organisationsform
Eine Anbauvereinigung kann gemäß § 1 Nr. 13 KCanG entweder in Form eines eingetragenen nicht wirtschaftlichen Vereins (e.V.) oder als eine eingetragene Genossenschaft (eG) organisiert sein. Während beide Organisationsformen Möglichkeiten bieten, gemeinsame Ziele zu verfolgen, unterscheiden sie sich in Bezug auf rechtliche Strukturen, Mitgliederanforderungen und wirtschaftliche Aktivitäten.
Im ersten Schritt müsst ihr euch folglich für eine der genannten Organisationsformen entscheiden und den damit verbundenen Gründungsprozess durchlaufen.
In aller Regel ist die Rechtsform des Vereins klar vorzugswürdig, da sich die Gründung und Verwaltung grundsätzlich einfacher, günstiger und zügiger gestaltet.
Gewinnorientiert dürfen beide Vereinigungen nicht agieren. Eine wirtschaftliche Tätigkeit und gewinnorientiertes Handeln kommt insoweit grundsätzlich aber über eine Betreibergesellschaft in Betracht.
2. Einhaltung des Rechtsrahmens
Als Betreiber eines Anbauvereins werdet ihr strenger staatlicher Regulierung unterliegen und mit einer Reihe an bürokratischen und organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Die erste größere Hürde, die es zu überwinden gilt, ist der Antrag auf Erlaubnis:
Wer in einem Cannabis Social Club als Anbauvereinigung gemeinschaftlich Cannabis anbauen und zum Eigenkonsum an seine Mitglieder weitergeben möchte, bedarf hierzu einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die konkreten Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind aus den § 11 ff. des KCanG ersichtlich.