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Der Weg zum eigenen Club

Eine Anbauvereinigung benötigt die Rechtsform eines eingetragenen nicht wirtschaftlichen Vereins (e. V.) oder einer eingetragenen Genossenschaft (eG); die Eintragung geht dem Erlaubnisantrag voraus (§ 1 Nr. 13 KCanG; § 11 Abs. 4 Nr. 2).

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