Insbesondere sind die folgenden Anforderungen zu erfüllen und kontinuierlich zu gewährleisten:
• Die Vereinssatzung muss für Anbauvereinigungen spezifische Elemente aufweisen und rechtlich einwandfrei konzipiert sein;
• Die Anbauvereinigung muss Auflagen zu Jugendschutz und zur Prävention erfüllen. Sie muss insbesondere Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte ernennen, die über nachgewiesene Sachkenntnisse verfügen. Auch sind die Anbauvereinigungen verpflichtet mit der lokalen Suchtpräventions- oder Beratungsstelle zusammenzuarbeiten (§ 23 KCanG);
• Es gibt weitgehende Anforderungen an Qualitätssicherung (§ 18 KCanG), Dokumentation- und Mitteilungspflichten (§ 26 KCanG) sowie an Sicherung und Transport (§ 22 KCanG).
Erst nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellt der Cannabis Social Club schriftlich oder elektronisch einen Antrag auf Erlaubnis und fügt sämtliche gemäß § 15 Abs. 4 KCanG notwendigen Angaben und Nachweise in deutscher Sprache hinzu.
Die Integration eines Verwaltungssystems ist hier eine sinnvolle Option, um langfristig Kosten, Frustration und Arbeitsaufwand gering zu halten sowie die gesetzlichen Anforderungen kontinuierlich umzusetzen. Werden die gesetzlichen Anforderungen nicht dauerhaft umgesetzt, droht der Entzug der erteilten Anbaulizenz.
3. Werbung und Anbauplanung
Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes greift nach § 6 KCanG ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und für die Anbauvereinigungen.
Gemäß § 19 KCanG dürfen offizielle Anbauvereinigungen an jedes Mitglied bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat zum Eigenkonsum weitergeben (bzw. bis zu 30 Gramm Cannabis an Mitglieder, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben). Damit ihr den voraussichtlichen Bedarf eurer Mitglieder decken könnt, erstellt ihr ein bedarfsorientiertes Anbaukonzept. Ausgangspunkt des Anbaukonzeptes eines Cannabis Social Clubs sollte die Wahl eines geeigneten Grundstückes bzw. Gebäudes sein. Die Auswahl der Flächen muss unter Berücksichtigung von Abstandsflächen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen erfolgen und mit dem geltenden Baurecht im Einklang stehen.
Neben ausreichender Energieversorgung sowie Anbaufläche sollte ein passendes Gebäude unbedingt ein auf Pflanzenzucht ausgerichtetes Klimasystem vorweisen. Die Möglichkeit während des Anbaus auf die Umweltbedingungen Einfluss nehmen zu können, erleichtert es die gewünschte Qualität zu erzielen und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
4. Implementierung der 420+ Smart Facility
Das Regulierungsmodell des Gesetzgebers in Deutschland für die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ist sehr umfangreich. Ein zentrales Anliegen dabei ist die Sicherstellung, dass das konsumierte Cannabis aus einer kontrollierten Umgebung stammt. Zu diesem Zweck haben wir eine Software für die Cannabisproduktion mit Compliance-Strukturen entwickelt, die speziell auf die rechtlichen Anforderungen dieses Modells zugeschnitten ist. Unsere 420+ Software erfasst alle wesentlichen Elemente und integriert sie in einer Service Plattform, die in verschiedenen Software-Modulen unseres Smart Facility-Konzepts gebündelt ist.