Anwendbarkeit beider Standards, Übergänge und praktische Implikationen für CSCs
Im Bereich Cannabisproduktion fallen immer wieder zwei Begriffe: GACP (Good Agricultural and Collection Practice) und GMP (Good Manufacturing Practice). Beide stehen für international etablierte Standards, die ursprünglich aus der Heilpflanzen- bzw. Pharmaindustrie stammen – und beide haben mittlerweile auch im Cannabisbereich ihren festen Platz.
Für Cannabis Social Clubs (CSCs), die Genusscannabis im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) anbauen, stellt sich die Frage: Wie relevant für den gemeinschaftlichen Eigenanbau im Verein sind diese Standards wirklich? Welche Teile davon müssen beachtet werden, welche sind (noch) freiwillig – und wo lauern Fallstricke in der Praxis?
Dieser Beitrag klärt:
- Was GACP und GMP jeweils bedeuten,
- Wo ihre Schnittstelle liegt,
- Und warum CSCs gut beraten sind, beide Standards zumindest teilweise in ihre Abläufe zu integrieren – auch ohne gesetzliche Pflicht.
1. Was ist GACP – und wofür gilt es?
GACP steht für Good Agricultural and Collection Practice, also für „Gute Praxis bei Anbau und Sammlung“. Der Standard geht auf Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zurück, die sich ursprünglich auf den Grow von Heilpflanzen zur Arzneimittelherstellung bezogen.
Im Cannabis-Kontext betrifft GACP alle Prozesse bis einschließlich der Ernte und der ersten Verarbeitungsschritte, insbesondere:
- Auswahl und Qualität von Saatgut bzw. Stecklingen,
- Keimung, Anzucht und Pflege der Pflanzen,
- Kontrolle von Boden, Wasser, Düngung und Pflanzenschutzmitteln,
- Hygiene im Anbaubereich (z. B. Schimmelvermeidung),
- Chargendokumentation und Rückverfolgbarkeit,
- Erntemethoden und Trocknung (einschließlich Grobtrimming).
Ziel ist es, Kontaminationen (mikrobiell, chemisch, physikalisch) zu minimieren und eine nachvollziehbare Rohstoffqualität sicherzustellen. Wer Cannabis nach GACP erzeugt, kann lückenlos belegen, unter welchen Bedingungen jede Charge entstanden ist – wer sie wann gepflegt, geerntet und verarbeitet hat.
Für CSCs bedeutet das: Auch wenn GACP ursprünglich für medizinische Pflanzen entwickelt wurde, gilt es de facto als Mindeststandard für kontrollierten Anbau – auch für nicht-medizinisches Cannabis. § 23 Abs. 1 KCanG verweist auf „gute fachliche Praxis“, und Behörden wie das BfArM orientieren sich längst an GACP als Referenzrahmen.
2. Was ist GMP – und wann beginnt es?
GMP steht für Good Manufacturing Practice – Gute Herstellungspraxis. Während GACP den landwirtschaftlichen Ursprung abdeckt, beginnt GMP dort, wo die Weiterverarbeitung eines Rohstoffs zur konsumfertigen Ware startet. Ursprünglich stammt GMP aus der Arzneimittelindustrie, wo es seit Jahrzehnten Qualitätsanforderungen für Tabletten, Injektionslösungen und auch pflanzliche Präparate definiert.
Im Cannabisbereich umfasst GMP typischerweise:
- Lagerung nach der Trocknung (Schutz vor Licht, Wärme, Feuchtigkeit),
- Verarbeitung: Trimming, Mahlen, Portionieren, Sieben,
- Verpackung und Etikettierung (inkl. Primär- und Sekundärbehältnisse),
- Analytik: Prüfung auf Gehalt, Verunreinigungen, Mikrobiologie,
- Hygienemanagement für Personal, Räume und Geräte,
- Standardarbeitsanweisungen (SOPs) und Kontrollpläne,
- Chargenrückverfolgung und Rückrufkonzepte.
Die Schnittstelle zwischen GACP und GMP ist oft fließend – meist liegt sie zwischen Trocknung (noch GACP) und Lagerung oder Verpackung (schon GMP). Sobald etwa Verpackungseinheiten gebildet oder Stabilitätstests durchgeführt werden, greifen GMP-relevante Anforderungen. Auch die Verantwortlichkeit bei Rückrufen oder Produkthaftung setzt GMP-Strukturen voraus.
Für CSCs ergibt sich daraus: GMP ist (noch) nicht verpflichtend, kann aber bei vielen Tätigkeiten wie Abfüllung oder Lagerung freiwillig mitgedacht werden. Das verbessert nicht nur Qualität und Sicherheit, sondern auch das Vertrauen von Behörden und Konsument:innen. Aus diesem Grund haben wir die Cannabis Social Club Software darauf ausgerichtet, die Einhaltung der GMP- sowie GACP-Standards unterstützen zu können.
3. Was ist der Unterschied – und wo ist die Schnittstelle?
Auch wenn GACP und GMP auf den ersten Blick wie zwei getrennte Welten erscheinen, gehören sie im Produktionsprozess pflanzlicher Produkte – und damit auch bei Cannabis – untrennbar zusammen. Die eine Norm regelt den kontrollierten Anbau, die andere die sichere Weiterverarbeitung. Die Grenze zwischen beiden ist dabei nicht starr, sondern verläuft entlang praktischer Übergänge im Post-Harvest-Bereich.
GACP endet, GMP beginnt – aber wann genau?
In der Theorie endet GACP nach der Trocknung und ggf. Grobverarbeitung der geernteten Pflanzen. GMP beginnt mit allen Maßnahmen, die ein konsumfertiges Produkt schaffen: Lagerung unter kontrollierten Bedingungen, Hygienemaßnahmen, Abfüllung, Verpackung, Kennzeichnung und Qualitätssicherung.
In der Praxis sind viele Prozesse jedoch hybrid, beispielsweise:
- Trocknung zählt zur GACP – aber wenn Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Zeitverläufe dokumentiert und standardisiert werden, ist das bereits GMP-nah.
- Curing kann je nach Setup unter GACP fallen – bei standardisierter Raumkontrolle und Chargentrennung allerdings schon in den GMP-Bereich übergehen.
- Lagerung wird schnell GMP-relevant, sobald Aspekte wie Stabilitätskontrolle, Haltbarkeitsbewertung oder Reklamationsmanagement hinzukommen.
Prozessschritt | GACP | GMP |
---|---|---|
Saatgut / Genetik | ✅ | – |
Anzucht, Pflege, Ernte | ✅ | – |
Trocknung | ✅ (mit Hygieneauflagen) | Übergang, falls standardisiert |
Trimming (grob / manuell) | ✅ | ✅ (wenn hygienisch/standardisiert) |
Lagerung | – | ✅ (Klimakontrolle, Schutz vor Kontamination) |
Abfüllung / Verpackung | – | ✅ |
Analytik / Qualitätskontrolle | – | ✅ |
Rückverfolgbarkeit | ✅ | ✅ (strenger geregelt, inkl. Audit Trail) |
Sinnvoll für CSCs: „GACP + GMP light“
Für viele Cannabis Social Clubs ist eine vollständige GMP-Implementierung aktuell nicht realistisch. Personalressourcen, Platz, Budget und regulatorische Unsicherheit setzen natürliche Grenzen. Dennoch ist es ratsam, einzelne GMP-Elemente freiwillig zu integrieren, etwa:
- Hygieneschleusen oder Handschuhpflicht bei Verpackung,
- Chargentrennung und Rückverfolgbarkeit über QR-Codes,
- Verwendung geprüfter Materialien (z. B. luftdichte Behälter),
- Dokumentation von Stabilitätsparametern.
Ein „GACP + GMP light“-System kann so entstehen – nicht als gesetzliche Pflicht, sondern als Qualitätsversprechen an die Mitglieder und Konsument:innen.
4. Welche Anforderungen gelten in Deutschland?
Die regulatorische Landschaft für Cannabisproduktionen in Deutschland ist komplex – insbesondere im Spannungsfeld zwischen dem Konsumcannabisgesetz (KCanG), dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dem Arzneimittelrecht. Für Cannabis Social Clubs (CSCs) gelten derzeit andere Maßstäbe als für Unternehmen im medizinischen Sektor – doch eine völlige Regelfreiheit besteht nicht.
Gesetzliche Grundlage: KCanG und „gute fachliche Praxis“
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das seit Juli 2024 in Kraft ist, regelt die Voraussetzungen für nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen. In § 23 Abs. 1 KCanG ist von einer „guten fachlichen Praxis“ die Rede, die bei Anbau, Pflege, Ernte und Lagerung einzuhalten ist. Auch wenn hier nicht explizit GACP oder GMP genannt werden, lässt sich aus der Gesetzesbegründung und behördlichen Kommentaren ableiten, dass GACP als Mindestmaßstab gilt – vor allem in Bezug auf Rückverfolgbarkeit, Hygiene und Dokumentation [1][2].
BtMG & GMP – nur für medizinisches Cannabis verbindlich
Für medizinisches Cannabis gelten deutlich höhere Anforderungen: Anbau, Verarbeitung und Vertrieb unterliegen hier noch teilweise dem BtMG sowie dem Arzneimittelgesetz. Wer Cannabisblüten oder Extrakte zu therapeutischen Zwecken herstellt oder vertreibt, muss zwingend nach GMP produzieren. Das umfasst:
- Herstellungserlaubnis (§ 13 AMG),
- GMP-Zertifizierung durch die zuständige Behörde,
- Chargenfreigabe durch eine sachkundige Person (QP).
Diese strengen Maßgaben betreffen CSCs nicht, solange sie sich auf Genusscannabis im Rahmen des KCanG beschränken und keine medizinische Nutzung anstreben.
Behördenpraxis: Auch CSCs stehen unter Beobachtung
Trotz fehlender GMP-Pflicht zeigt sich in der behördlichen Praxis: Viele Überwachungsämter (v. a. auf Landesebene) erwarten von CSCs, dass sie gewisse Dokumentations- und Hygienegrundlagen einhalten – oft in Anlehnung an GACP, teilweise auch mit einzelnen GMP-Anleihen. Beispiele:
- Vorlage von Hygienekonzepten bei Inspektionen,
- Rückverfolgbarkeit jeder Charge bis zur Anzucht,
- Trennung von Kultivierungs- und Lagerbereichen.
Je professioneller ein Club dokumentiert, standardisiert arbeitet und je fortschrittlicher die Digitalisierung seiner Cannabisproduktion ist, desto weniger Risiko besteht bei Prüfungen durch Erlaubnisbehörden, Ordnungsamt oder ggf. Gesundheitsbehörden.
5. Was bedeutet das konkret für CSCs?
Cannabis Social Clubs (CSCs), die gemäß KCanG Genusscannabis anbauen, befinden sich in einem Spannungsfeld zwischen Gesetzesfreiheit und behördlicher Erwartung. Auch wenn weder GACP noch GMP rechtlich verbindlich vorgeschrieben sind, bedeutet das nicht, dass CSCs auf Qualitätssicherung verzichten können. Im Gegenteil: Wer sich heute an den richtigen Stellen anlehnt, schützt sich morgen vor Problemen – insbesondere bei Inspektionen, Produktverlusten oder Haftungsfragen.
Auswahl geeigneter Prozesse und Dokumentation nach GACP
Der erste Schritt für CSCs ist die Orientierung an GACP-Grundsätzen, um den Anbau hygienisch, nachvollziehbar und risikominimiert zu gestalten. Das bedeutet:
- Dokumentierte Pflanzpläne (wer hat wann was angebaut?),
- Anbauprotokolle mit Düngung, Gießrhythmus und Pflanzenschutz,
- Hygieneregeln im Growbereich (Schuhwechsel, Kleidung, Wasserqualität),
- Erntelogbücher inkl. Chargennummern.
Diese Mindeststandards müssen nicht formal zertifiziert sein, sollten aber intern festgelegt und konsistent befolgt werden. Einfache digitale Tools oder tabellarische Logbücher reichen für den Anfang aus.
GMP-Bausteine freiwillig integrieren: SOPs, Raumkonzepte, Reinigung
Obwohl GMP für CSCs nicht vorgeschrieben ist, lassen sich wichtige Elemente freiwillig und sinnvoll integrieren, z. B.:
- Standard Operating Procedures (SOPs) für Prozesse wie Trocknung, Trimming oder Verpackung,
- Reinigungs- und Desinfektionspläne für Räume, Werkzeuge und Lagerbehälter,
- Lagerkonzepte mit kontrollierten Temperatur- und Lichtverhältnissen,
- Etikettierung mit Chargennummer, Erntedatum, Verarbeitungsschritt.
Solche Maßnahmen sorgen nicht nur für bessere Produktqualität, sondern helfen auch, bei Kontrollen glaubwürdig und auditfähig zu wirken – ein klarer Wettbewerbsvorteil.
Praxisbeispiel: Club-internes Trimming und Verpacken – mit welchen Standards?
Ein typisches Beispiel: Ein CSC möchte die geernteten Blüten intern trocknen, trimmen und portionsweise verpacken. Dabei stellt sich die Frage:
- GACP-Anforderungen: Sind die Räume sauber? Wird jeder Arbeitsschritt dokumentiert? Gibt es Schutzkleidung für die Mitglieder?
- GMP-orientierte Fragen: Werden die Waagen regelmäßig kalibriert? Werden die Behälter vor der Befüllung desinfiziert? Gibt es eine SOP für das Verschließen und Etikettieren?
Auch ohne offizielle Zertifizierung sollte ein CSC in der Lage sein, bei Nachfrage darzulegen, nach welchen Grundsätzen und Standards gearbeitet wird (Z.B. mithilfe unserer revisionssicheren Blockchain) – zum Schutz der eigenen Mitglieder wie auch zur Risikoprävention.
6. Etablierte Standards zur Fehlervermeidung
Für viele Cannabis Social Clubs (CSCs) mag die Unterscheidung zwischen GACP und GMP zunächst abstrakt oder überreguliert wirken. Doch wer genauer hinsieht, erkennt: Beide Standards helfen, typische Fehlerquellen im Anbau und in der Verarbeitung zu vermeiden – ganz unabhängig davon, ob es sich um medizinisches oder Genusscannabis handelt.
GACP ist dabei der Mindeststandard, auf den sich Behörden im Zweifel berufen. Er umfasst alles vom Saatgut bis zur Trocknung und sorgt für sauberen, rückverfolgbaren Anbau. GMP dagegen beginnt dort, wo aus dem Rohstoff ein gebrauchsfertiges Produkt wird – also bei Trimming, Lagerung, Verpackung, Etikettierung und Qualitätssicherung.
Für CSCs gilt:
- Niemand verlangt ein vollständiges GMP-Zertifikat.
- Aber wer die Prinzipien versteht und gezielt anwendet, schützt sich – und seine Mitglieder.
- Hybride Systeme aus GACP mit ausgewählten GMP-Elementen (z. B. SOPs, Hygienestandards, Dokumentation) sind machbar, effizient und erhöhen die Glaubwürdigkeit.
In einer Branche, die regulatorisch in Bewegung ist, liegt die Stärke nicht im Mindestmaß, sondern in der frühzeitigen Professionalisierung. Wer heute nachvollziehbar arbeitet, vermeidet morgen Rückrufe, Gesundheitsgefahren und Bußgelder – und zeigt, dass Cannabis-Qualität nicht vom Gesetz, sondern vom Verantwortungsbewusstsein getragen wird.