Die Ministerien für Justiz und Gesundheit der Bundesländer befürworten eine Beteiligung des Vermittlungsausschusses bei der Gestaltung des Cannabisgesetzes. Sie plädieren mehrheitlich für eine Verzögerung des Inkraftreten des Gesetzes, mit dem nach außen kommunizierten Ziel, das Strafrechtssystem entlasten zu wollen.

Der Rechts- und der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat verschiedene Vorschläge dazu unterbreitet, wie intensiv sich ein eventuell einberufener Vermittlungsausschuss mit der Regelung des Cannabisgesetzes auseinandersetzen sollte. Ob dieser Ausschuss während der nächsten Sitzung des Bundesrates am 22. März offiziell einberufen wird, steht noch aus. Allerdings könnten die von den Ausschüssen vorgelegten Empfehlungen, über die noch abgestimmt werden muss, Hinweise darauf geben, welche Entscheidung der Bundesrat in dieser Angelegenheit treffen könnte.

Rechtsausschuss mit Mehrheit gegen geplante Amnestie

Im Bundesrat wurde innerhalb des Rechtsausschusses eine deutliche Mehrheit gegen eine Amnestie und die Löschung von Strafen im Kontext des Cannabisgesetzes (CanG) festgestellt. Drei Anträge, die eine Entlastung der Strafjustiz zum Ziel hatten, erhielten Zustimmung. Ein Vorschlag aus Baden-Württemberg, angeführt von der CDU, der die Streichung einer Regelung zum rückwirkenden Straferlass im CanG forderte, fand breite Unterstützung. Die Strafverfolgungsbehörden standen dieser Regelung kritisch gegenüber, da sie befürchteten, Tausende von Akten manuell durchsehen zu müssen.

Sollte diese weitreichende Maßnahme keine Mehrheit erlangen, unterstützten die Justizministerien einstimmig einen alternativen Antrag aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Dieser Vorschlag beabsichtigte, die umstrittene Straferlassvorschrift des § 313 EGStGB erst sechs Monate nach der Verkündung des CanG in Kraft treten zu lassen.

Ein weiterer Antrag aus Baden-Württemberg, der ebenfalls eine Mehrheit fand, zielte darauf ab, die Bundesländer vor dem Aufwand zu schützen, der mit der Tilgung von Cannabis-Strafen aus dem Bundeszentralregister verbunden ist. Nach der Inkraftsetzung des CanG könnten Betroffene, deren Strafen unter das neue Recht fallen und daher nicht mehr strafbar wären, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Löschung stellen. Das Gesetz spricht von potenziell “bis zu 328.000 Personen”, für die relevante Verurteilungen im Bundeszentralregister verzeichnet sind.

Neue Richter*innenvereinigung e. V. (NRV) mit Appel an den Bundesrat

Die Neue Richter*innenvereinigung e. V. (NRV) appelliert an den Bundesrat und die Ministerien der Länder für Justiz und Inneres, weitere Verzögerungen in der Legalisierung von Cannabis zu vermeiden. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 besteht die Aufforderung, den Besitz und Anbau von Cannabis für den Eigenkonsum straffrei zu stellen. Die vom Bundestag eingeführte Gesetzesänderung kommt diesem Auftrag nach vielen Jahren nach. Die NRV sieht keine Rechtfertigung für eine erneute Verzögerung durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Die Organisation argumentiert, dass die befürchteten administrativen und justiziellen Aufwände, die durch die Amnestievorschrift entstehen könnten, nicht als Grund für eine Verschiebung des Gesetzes angeführt werden sollten. Bereits bei der ersten Befassung mit dem Gesetzesentwurf im September 2023 war bekannt, dass organisatorische Anpassungen erforderlich sein würden. Die NRV betont, dass eine moderne Justizverwaltung mit digitalen Verfahren in der Lage sein sollte, ohne erheblichen Mehraufwand festzustellen, welche Urteile von der neuen Regelung betroffen sind.

Des Weiteren kritisiert die NRV die Haltung des Bundesrates zu Fällen, in denen eine Verurteilung wegen Cannabisbesitzes zusammen mit einem anderen Delikt erfolgt ist. Sie schlägt vor, dass solche Fälle entweder von der Amnestie ausgenommen werden könnten oder nur auf Antrag der Verurteilten überprüft werden sollten, anstatt Fortschritte in der Gesetzgebung an diesem Detail scheitern zu lassen.

Zuletzt weist die NRV auf die Widersprüchlichkeit hin, die zwischen der Sorge um den Mehraufwand durch die Amnestieregelung und den Forderungen nach strengeren Straf- und Bußgeldnormen im Zusammenhang mit dem CannG besteht. Die Vereinigung macht darauf aufmerksam, dass unbestimmte oder übermäßige Sanktionen der Justiz weiterhin einen hohen Verfolgungsaufwand abverlangen, der nicht im Einklang mit dem Ziel des Gesundheits- und Jugendschutzes steht. Die NRV fordert die Länder auf, sich für klare Regelungen einzusetzen, um die Justiz zu entlasten und eine transparente und verständliche Neuregelung für die Bürger*innen zu schaffen.

Schildower Kreis mit offenem Brief und Stellungnahme

Der Schildower Kreis, ein Zusammenschluss von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, die sich intensiv mit Cannabis auseinandersetzen, hat kürzlich einen offenen Brief an die Mitglieder des Bundestages versendet, um ihre Unterstützung für das Cannabisgesetz auszudrücken. Sie betonen, dass der Umgang mit Cannabis ein gesundheits- und sozialpolitisches Thema sein sollte, nicht eines der Kriminalpolitik.

Weiter argumentiert die Gruppe, dass die meisten Konsumentinnen und Konsumenten wie in unserem Cannabis Club verantwortungsvoll mit Cannabis umgehen werden, sich an Abstandsregeln halten und die erlaubte Anzahl von Pflanzen für den Eigenanbau nicht überschreiten werden. Daher sehen sie keine Notwendigkeit für verstärkte Kontrollen durch die Polizei oder andere Ordnungsbehörden ohne spezifischen Anlass.

Nach Auffassung des Schildower Kreises, wird durch das durch das Gesetz die Zahl der Anzeigen wegen Besitzes drastisch reduziert, was eine erhebliche Entlastung für die Strafverfolgungsbehörden bedeuten würde. Eine Verzögerung des Gesetzes würde unnötigerweise zu neuen Fällen von Kriminalisierung führen und die Behörden weiter belasten.

Darüber hinaus betonen sie, dass die anfänglich erhöhte Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften durch den Wegfall neuer Fälle ausgeglichen und nur vorübergehend sein würde. Zudem wird erwartet, dass die Legalisierung zu einer erheblichen Reduktion des illegalen Marktes führen wird, insbesondere durch die Möglichkeit, Cannabis selbst anzubauen.

Der Schildower Kreis appelliert daher an die politisch Verantwortlichen, insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Ampel-Parteien, das Gesetz zeitnah in Kraft treten zu lassen, um öffentliche Gesundheit, Jugendschutz und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Sie empfehlen den 1.4.2024 als Starttermin, um sowohl Anbau unter Kunstlicht als auch unter Sonnenlicht zu ermöglichen und damit den Effekt der Legalisierung noch in diesem Jahr zu maximieren.

Jugendrichter Müller

Jugendrichter Andreas Müller, ein Hauptaktivist für die Legalisierung von Cannabis in Deutschland und ein Kämpfer für Freiheit und Gerechtigkeit, ruft indes die Befürworter des Cannabisgesetzes dazu auf, alle demokratischen Mittel auszuschöpfen, um das Vorhaben des Bundesrates zu stoppen. Seinem Aufruf folgen bereits tausende von Menschen, die friedliche Demonstrationen ankündigen und ihrem Unmut über die sozialen Medien – bestimmend, aber in der Regel sachlich – direkt an die Verantwortlichen richten. Weitere Unterstützung erfährt Jugendrichter Müller durch den “Weedmob” auf der Plattform X. Der “Weedmob” besteht aus einer Gruppe von engagierten Personen, die fakten- und wissensbasiert ein Gegengewicht zu den über die Plattform X verbreiteten Falschinformationen zum Thema Cannabis schaffen.

Karl Lauterbach

In einem Interview mit T-Online bekräftigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seine Entschlossenheit, die Cannabislegalisierung in Deutschland voranzutreiben, trotz des bereits aufgeführten Widerstands einiger Bundesländer und Kritik aus den eigenen Reihen, unter anderem von der niedersächsischen Justizministerin. Lauterbach räumt ein, dass die Justiz zunächst stark gefordert sein wird, weist jedoch den Vorschlag, auf die Amnestie zu verzichten, als ungerecht zurück. Er argumentiert, dass es nicht hinnehmbar sei, Personen für Handlungen zu bestrafen, die nun nicht mehr strafbar sind, und kritisiert diese Haltung als das Vorziehen von Unrecht vor zusätzliche Arbeit. Lauterbach zeigt sich zuversichtlich, dass das Gesetz zum 1. April in Kraft treten wird, und weist die populistischen Argumente der Union gegen das Vorhaben zurück. In der Diskussion um die mögliche Attraktivitätssteigerung des Konsums von Cannabis unter Jugendlichen durch die Legalisierung vertritt der Gesundheitsminister eine klare Position. Er betont, dass genau das Gegenteil der Fall sei. Der Minister nutzt aktiv soziale Medien, insbesondere TikTok, um gezielt junge Menschen über die Risiken des Cannabisgebrauchs aufzuklären. Als Arzt mit Kenntnissen über die potenziellen Gefahren von Cannabis, aber auch als Befürworter der Legalisierung, genießt er in dieser Debatte eine besondere Glaubwürdigkeit. Das Gesundheitsministerium hat diese Strategie unterstützt, indem es eine Warnung vor den Gefahren von Cannabis für Kinder und Jugendliche auf seinem TikTok-Kanal verbreitet hat. Diese Maßnahme erwies sich als äußerst erfolgreich und erreichte über 1,4 Millionen Aufrufe, was die Wirksamkeit der Kampagne zur Sensibilisierung der jungen Zielgruppe unterstreicht.