Was das KCanG verlangt, gilt bundesweit. Zusätzliche Anforderungen und veröffentlichte Hinweise unterscheiden sich nach Land.
Kurz erklärt
Zuständig ist grundsätzlich die Landesbehörde am Sitz der Anbauvereinigung (§ 33 Abs. 1 KCanG).[1]
Bundesweit gleich ist der Kernbestand der Antragsunterlagen für die Gründung einer Anbauvereinigung.
Die Länder unterscheiden sich bei Antragsweg, zusätzlichen Konzepten, Gebühren und Begrenzungen.
Die Länder im Überblick
| Land | Zuständige Behörde | Antragsweg | Erlaubnisgebühr | Wichtigste Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Regierungspräsidium Freiburg | Schriftlich oder per E-Mail[2] | nicht veröffentlicht[2] | Erlaubnis RP Freiburg; Überwachung RP Tübingen |
| Bayern | Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) | Online-Dienst[3] | 2.700–3.500 € Vorschuss[3] | Mitwirkungskonzept mit mindestens 6 Stunden je Mitglied und Jahr; höchstens eine Vereinigung je 6.000 Einwohner eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt |
| Berlin | Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) | Formular; Post oder E-Mail[4] | nach Aufwand; Betrag nicht veröffentlicht[4] | Zusätzliche Anbau-, Mitwirkungs- und Beitragsplanung |
| Brandenburg | Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Dezernat V1 | Formular; Post oder E-Mail[5] | Betrag nicht veröffentlicht; auch bei Ablehnung[6] | Wohnimmobilien ausgeschlossen; Prävention getrennt von Vertretung |
| Bremen | Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz | Antragsformular, Übermittlung per E-Mail[7] | 381–2.310 €[7] | Lageplan mit Umgebung und Nachweise zur Mitgliedschaft der Vertretung |
| Hamburg | Bezirksamt Altona, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt | Online-Dienst[8] | nach Aufwand; Betrag nicht veröffentlicht[8] | Liegenschaftskarte, Bauzeichnungen und Öffnungszeiten |
| Hessen | Regierungspräsidium Darmstadt | Online-Dienst mit ELSTER-Organisationszertifikat[9] | 500–1.000 €[10] | ELSTER-Unternehmenskonto; zusätzliche Kosten- und Vertragsunterlagen; höchstens eine Vereinigung je 6.000 Einwohner eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) | Formular vorzugsweise per E-Mail, ausnahmsweise Post[11] | 500–3.500 €[11] | Probenahme-, Rückruf- und Dokumentationskonzepte |
| Niedersachsen | Landwirtschaftskammer Niedersachsen | Cannabis-Portal nach Registrierung[12] | Betrag nicht veröffentlicht[12] | Präventionsfunktion getrennt vom Vorstand; Pläne bei gemeinsamem Gebäude |
| Nordrhein-Westfalen | Bezirksregierung des jeweiligen Regierungsbezirks, Dezernat 24 | Online-Dienst[13] | 1.150 €[14] | Sicherungskonzept je Besitztum; Schulungsanmeldung zunächst möglich; höchstens eine Vereinigung je 6.000 Einwohner eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt |
| Rheinland-Pfalz | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) | Online-Dienst oder Papierantrag[15] | voraussichtlich 500–650 €[15] | Entsorgungskonzept; Nachweise mit Registernummer kennzeichnen |
| Saarland | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) | Antragsformular per E-Mail[16] | 750–5.000 €[17] | Zusatzkonzepte; Fotos und Skizzen bei gemeinsamer Anbaufläche |
| Sachsen | Landesdirektion Sachsen | Online-Antrag über Amt24; Antragsformular[18] | 750–2.750 €[18] | Amt24 für Transportanzeige; Rückruf im Sicherungskonzept |
| Sachsen-Anhalt | Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) | Schriftlich oder per E-Mail[19] | nicht veröffentlicht[19] | Amtliche Unterlagenliste; Verweis auf polizeiliche Sicherungsempfehlungen |
| Schleswig-Holstein | Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) | Antragsformular schriftlich oder elektronisch[20] | bis 4.000 € und mehr[20] | Rückrufkonzept und Darstellung eines baulichen Verbunds |
| Thüringen | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) | Online-Dienst oder Antragsformular[21] | 600–2.500 €[22] | Stellvertretende Präventionsperson; Labor- und Transporthinweise |
Die Anforderungen der Länder im Einzelnen
Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Freiburg. Antragsweg: Schriftlich oder per E-Mail.[2]
Das RP Freiburg bittet um eine Beschreibung jedes Betriebsteils; Anbau, Lagerung und Weitergabe sollen räumlich zugeordnet sein. Sein Merkblatt nennt unter anderem Geruchsschutz, Beleuchtungszeiten, Trocknung und eine Kalkulation der Mitgliedsbeiträge.[23]
Mitgliedsnachweise werden auch für die Präventionsperson und Beschäftigte mit Zugang verlangt. Die Unterlagen sollen gemeinsam an das Erlaubnispostfach gehen; für die spätere Überwachung ist das RP Tübingen zuständig.[2]
Quellenstand: Merkblatt 18.03.2025. Abruf 30.10.2026.
Bayern
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Antragsweg: Online-Dienst.[3]
Das Onlineformular lässt sich erst nach dem Hochladen der verlangten Daten und Anlagen absenden. Die Vorgangsnummer wird auch für spätere Änderungen, Transportanzeigen und Jahresmeldungen benötigt.[3]
Das LGL fordert ein Mitwirkungs- sowie ein Stichproben- und Untersuchungskonzept. Für die Mitwirkung setzt es mindestens sechs Stunden je Mitglied und Jahr an; Turnus, Tätigkeiten und Dokumentation sind zu beschreiben.[3]
Der Kostenvorschuss beträgt 2.700–3.500 Euro. Das LGL nennt das bayerische Kostengesetz für Folgen der Nichtzahlung und reduzierte Gebühren bei Ablehnung oder Rücknahme.[3]
§ 2 GesV begrenzt die Erlaubnisse auf eine Anbauvereinigung je 6.000 Einwohner eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt.[24]
Quellenstand: LGL 02.01.2025; GesV-Fassung ab 01.01.2026. Abruf 30.10.2026.
Berlin
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Antragsweg: Formular; Post oder E-Mail.[4]
Das LAGeSo führt die Antragsanlagen in seinem Merkblatt zusammen. Dazu gehören Vernichtungs-, Qualitätssicherungs-, Mitwirkungs- und Anbaukonzept sowie eine Beitragskalkulation; zur Sicherung werden die konkrete Zugangssituation und Schutzmaßnahmen beschrieben.[25]
Das Anbau-Merkblatt konkretisiert Flächenaufteilung, Verantwortlichkeiten, Kennzeichnung von Pflanzen oder Chargen und die Plausibilität der beantragten Jahresmengen.[26]
Die Gebühr richtet sich nach Bearbeitungsaufwand und Tarifstelle 2100a der Berliner Verwaltungsgebührenordnung.[4]
Quellenstand: Antragsmerkblatt 10/2025, Version 04; Anbau-Merkblatt 06/2026, Version 01. Abruf 30.10.2026.
Brandenburg
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Dezernat V1. Antragsweg: Formular; Post oder E-Mail.[5]
Die Antragshilfe verlangt Lagepläne und aussagekräftige Fotos sowie Personennachweise je Funktion. Gewerbezentralregisterauskünfte sollen an die persönliche Adresse angefordert und anschließend weitergeleitet werden.[6]
Das LAVG schließt Privatwohnungen und sonstige zu Wohnzwecken dienende Immobilien aus. Die Präventionsperson darf zugleich keine vertretungsberechtigte Person sein.[6]
Das Verfahren ist nach Tarifstelle 15.1 der Gebührenordnung MSGIV gebührenpflichtig, auch bei Ablehnung.[6]
Abruf 30.10.2026.
Bremen
Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Antragsweg: Antragsformular, Übermittlung per E-Mail.[7]
Zusätzlich benötigt werden ein Lageplan einschließlich Umgebung, Mitgliedschaftsvereinbarungen der Vorstandsmitglieder und sonstigen Vertretungsberechtigten sowie eine Selbsterklärung für aufzunehmende Mitglieder.[7]
Zusätzlich sollen Qualitätssicherung, Weitergaben und die zugehörige Dokumentation nachvollziehbar dargestellt werden.[7]
Die Gebühr beträgt nach Zeitaufwand 381–2.310 Euro. Als Rechtsgrundlage nennt die Behörde § 5 Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz in Verbindung mit § 1 Allgemeine Kostenverordnung.[7]
Abruf 30.10.2026.
Hamburg
Bezirksamt Altona, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt. Antragsweg: Online-Dienst.[8]
Hamburg verlangt je Gelände eine Liegenschaftskarte mindestens im Maßstab 1:500 und je Gebäude eine Bauzeichnung mindestens im Maßstab 1:100. Hinzu kommen Anbau- und Weitergabekonzept sowie die Öffnungszeiten.[8]
Der Online-Dienst nimmt den Antrag und die Anlagen entgegen. Eine bevollmächtigte Person kann den Antrag für die Vereinigung stellen; die Vertretungsberechtigung gehört zu den Nachweisen.[8]
Die Gebühren werden nach Aufwand anhand der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem KCanG (KCanGGebO) bestimmt.[8]
Quellenstand: Hamburg Service 11.10.2026. Abruf 30.10.2026.
Hessen
Regierungspräsidium Darmstadt. Antragsweg: Online-Dienst mit ELSTER-Organisationszertifikat.[9]
Für den Online-Antrag wird ein ELSTER-Organisationszertifikat benötigt; ein privates Zertifikat genügt nicht. Das RP verlangt Mitwirkungskonzept, Beitragsordnung, Kostenpositionen hinter den Beiträgen und bereits geschlossene Beschäftigten- oder Auftragsverträge.[9]
Standort und Sicherung dürfen als geplante Maßnahmen beschrieben werden. Das RP erläutert, dass ein Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag je nach Umsetzungsstand als Bedingung der Erlaubnis vorgelegt werden kann.[9]
Die Erlaubnisgebühr beträgt 500–1.000 Euro nach VwKostO-MdI Nr. 481. Art. 1 § 1 der Verordnung vom 27.06.2024 begrenzt die Zahl auf eine Anbauvereinigung je 6.000 Einwohner eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt oder in der kreisfreien Stadt.[10]
Quellenstand: Verordnung 27.06.2024. Abruf 30.10.2026.
Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF). Antragsweg: Formular vorzugsweise per E-Mail, ausnahmsweise Post.[11]
Das Formular verlangt Probenahme-/Qualitätssicherungs-, Vernichtungs-, gegebenenfalls Transportsicherungs- und Rückrufkonzept sowie Dokumentationsmuster. Auch Mitwirkung und eine Kostenkalkulation sind im Formular vorgesehen.[27]
Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauskünfte sind laut LALLF im Original per Post einzureichen. Die Vereinssatzung soll öffentlich zugänglich sein.[11]
Für die Erlaubnis nennt das LALLF 500–3.500 Euro nach der KCanGKostVO M-V; ein gesonderter Bescheid setzt die Gebühr fest. Auch Versagung, Verlängerung und Widerruf sind kostenpflichtig und haben eigene Gebührenrahmen.[11]
Quellenstand: LALLF-Seite 04.08.2026. Abruf 30.10.2026.
Niedersachsen
Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Antragsweg: Cannabis-Portal nach Registrierung.[12]
Das Portal nimmt schriftliche Unterlagen als PDF und Fotos als JPG an. Nachreichungen und Änderungen können über das bestehende Antragsverfahren hochgeladen werden.[12]
Bei mehreren Vereinigungen in einem Gebäude fragt die LWK nach baulicher Trennung, getrennten Eingängen, Kostenzuordnung und Grundrissen. Ein Vorstandsmitglied darf nicht zugleich Präventionsbeauftragte oder Präventionsbeauftragter sein.[12]
Wohnungen sind ausgeschlossen; für abgegrenzte Gewächshäuser oder nicht zu Wohnzwecken genutzte weitere Gebäude auf einem Wohngrundstück nennt die FAQ eine mögliche Ausnahme im Einzelfall.[12]
Die Gebühren werden durch Bescheid nach GOLwKN in Verbindung mit der AllGO erhoben.[12]
Abruf 30.10.2026.
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung des jeweiligen Regierungsbezirks, Dezernat 24. Antragsweg: Online-Dienst.[13]
Zuständig ist die Bezirksregierung am Sitz der Vereinigung. Arnsbergs Leitfäden für Sicherung sowie Gesundheits- und Jugendschutz verlangen konkrete, auf das jeweilige Besitztum bezogene Maßnahmen.[13]
Für den Präventionsnachweis ist im Antragsverfahren zunächst auch die Anmeldung zur Schulung vorgesehen.[13] Die Behörde kann die Erlaubnis dann unter der Bedingung erteilen, dass der Nachweis nachgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Satz 2 KCanG).
Tarifstelle 12.1.16.1 AVwGebO NRW setzt 1.150 Euro für die Entscheidung über Erteilung oder Versagung fest.[14]
§ 4 ZVO-KCanG begrenzt die Erlaubnisse auf eine Anbauvereinigung je 6.000 Einwohner eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt.[28]
Quellenstand: Gebührenänderung 07.11.2024; ZVO 02.07.2024. Abruf 30.10.2026.
Rheinland-Pfalz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). Antragsweg: Online-Dienst oder Papierantrag.[15]
Das LSJV fordert ein Konzept für überschüssiges oder nicht weitergabefähiges Material und Pflanzenabfälle.[15]
Einzelne Nachweise sollen mit Vereinsname und Registernummer gekennzeichnet werden. Das Führungszeugnis wird unmittelbar an die Behörde gesendet; die Registernummer erleichtert dort die Zuordnung.[15]
Die Erlaubnisgebühr beträgt laut LSJV voraussichtlich 500–650 Euro nach dem besonderen Gebührenverzeichnis zum KCanG. Die Seite nennt auch gebührenpflichtige Kontrollen; diese können zum Erlaubnisverfahren hinzukommen.[15]
Abruf 30.10.2026.
Saarland
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA). Antragsweg: Antragsformular per E-Mail.[16]
Bei gemeinsamer Bewirtschaftung einer Anbaufläche mit anderen Vereinigungen fordert sie zusätzliche Nachweise wie Fotos oder Skizzen.[16]
Im Antragsformular werden Probenahme-/Qualitätssicherungs-, Vernichtungs-, gegebenenfalls Transport- und Rückrufkonzepte sowie Dokumentationsmuster aufgeführt.[29]
Der Gebührenrahmen beträgt 750–5.000 Euro nach dem Gebührenverzeichnis im Amtsblatt Teil I 2026, S. 268. Die Höhe richtet sich nach dem Aufwand im Einzelfall.[17]
Quellenstand: Landesinformation 15.12.2025; Gebührenverzeichnis 2026. Abruf 30.10.2026.
Sachsen
Landesdirektion Sachsen. Antragsweg: Online-Antrag über Amt24; Antragsformular.[18]
Die Landesdirektion stellt das Erlaubnisverfahren und die Transportanzeige über Amt24 bereit. Im Sicherungskonzept ist auch die Vorgehensweise bei Rückruf zu berücksichtigen.[18]
Die Erlaubnisgebühr beträgt 750–2.750 Euro einschließlich Begehung.[18]
Für Transporte gilt die Anzeigefrist nach § 22 Abs. 3 Nr. 3 KCanG: spätestens einen Werktag vorher.[1]
Quellenstand: LDS 25.06.2026; Antragsformular 14.11.2024. Abruf 30.10.2026.
Sachsen-Anhalt
Landesamt für Verbraucherschutz (LAV). Antragsweg: Schriftlich oder per E-Mail.[19]
Die Unterlagenliste des LAV orientiert sich an den Angaben und Nachweisen des § 11 Abs. 4 KCanG.[19]
Für die Planung der Sicherung stehen zusätzlich kriminalpolizeiliche Empfehlungen bereit.[19]
Abruf 30.10.2026.
Schleswig-Holstein
Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH). Antragsweg: Antragsformular schriftlich oder elektronisch.[20]
Das Formular verlangt Probenahme-, Vernichtungs-, Rückruf- und gegebenenfalls Transportsicherungskonzepte sowie Dokumentationsmuster. Für einen baulichen Verbund oder die Nähe zu anderen Vereinigungen ist eine Darstellung mit Begründung vorgesehen.[30]
Die Landesinformation nennt je nach Aufwand Gebühren bis 4.000 Euro und mehr, einschließlich Begehung und Prüfung von Einrichtungen, Geräten und Fahrzeugen. Gebühren entstehen auch bei Ablehnung; regelmäßige Kontrollen sind ebenfalls gebührenpflichtig.[20]
Öffnungszeiten und Mitgliedsausweiskopien gehören nach dem Formular zu den ergänzenden Angaben.[30]
Quellenstand: FAQ 20.09.2024; Formular Version 1.1 vom 05.07.2024. Abruf 30.10.2026.
Thüringen
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR). Antragsweg: Online-Dienst oder Antragsformular.[21]
Die Antragsunterlagen verlangen unter anderem Beitragsordnung, Probenahme-/Qualitätssicherungs-, Vernichtungs-, Transport- und Rückrufkonzept, Dokumentationsmuster sowie eine Abbildung der neutralen Verpackung. Eine stellvertretende Präventionsperson und konkrete Sicherungsnachweise sind vorgesehen.[21]
Das Transportformular verlangt für mehr als 25 Gramm die Anzeige spätestens 24 Stunden vorher, für Wochenendtransporte bis Donnerstag.[31] Gesetzlich gilt spätestens ein Werktag vorher (§ 22 Abs. 3 Nr. 3 KCanG); halten Sie in der Praxis die längere Frist des Formulars ein.[1]
Die Untersuchungshinweise verlangen THC/CBD-Werte je abgabefähiger Charge und unterscheiden dies von empfohlenen weiteren Parametern. Für amtliche Proben sind bis zu 160 Gramm je Sorte und Kontrolle vorzuhalten.[32]
Die FIM-Leistungsbeschreibung nennt für die Erlaubnis 600–2.500 Euro.[22]
Quellenstand: Antrag 06.11.2024; Transport KCan V 01 vom 06.11.2024; Untersuchung V05 vom 25.02.2026; FIM 10.01.2025. Abruf 30.10.2026.
Diese Zusatzkonzepte verlangen mehrere Länder
- Vernichtung: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz (Entsorgungskonzept), Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
- Qualitätssicherung und Probenahme: Bayern (Stichproben- und Untersuchungskonzept), Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
- Mitwirkung: Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz (Informationsblatt zur aktiven Mitwirkung).
- Rückruf: Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen (im Sicherungskonzept), Schleswig-Holstein und Thüringen.
- Transport: Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen fordern bei geplanten Transporten eine Darstellung der Sicherung.
- Beitragskalkulation: Baden-Württemberg, Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.
Häufige Fragen zu Behörde und Antrag
Welche Behörde ist zuständig, wenn Sitz und Anbaufläche in verschiedenen Ländern liegen?
Grundsätzlich ist die Behörde am Sitz zuständig. Nach § 33 Abs. 1 KCanG kann die Behörde des Landes, in dem der größere Teil des befriedeten Besitztums liegt, im Einvernehmen mit der Behörde am Sitz die Zuständigkeit übernehmen und eine länderübergreifende Erlaubnis erteilen. Die beteiligten Behörden stimmen sich dazu ab.[1]
Gibt es in jedem Land denselben Online-Antrag?
Nein. Hessen setzt für sein Verfahren ein ELSTER-Organisationszertifikat voraus; andere Länder nutzen eigene Portale oder nehmen Formularanträge schriftlich beziehungsweise elektronisch an.[9]
Entstehen Gebühren auch, wenn die Erlaubnis nicht erteilt wird?
Ja, beispielsweise umfasst die NRW-Tarifstelle 12.1.16.1 auch die Versagung. Schleswig-Holstein weist ebenfalls ausdrücklich auf Gebühren bei Ablehnung hin.[14]
Quellen und Redaktionsstand
- [1] · GesetzKCanG, §§ 11, 22 und 33§ 33 Abs. 1: Sitz und länderübergreifende Zuständigkeit; § 11 Abs. 4/5: Antrag und Frist; § 22 Abs. 3 Nr. 3: Transportanzeige. Abruf 30.10.2026.Gesetzestext ↗↑ zum Text
- [2] · Amtliche InformationErlaubnispflicht für AnbauvereinigungenAbschnitte Kontakt und Antragstellung. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [3] · AntragsunterlageInformationen zur Antragsstellung von Anbauvereinigungen nach dem KCanGSeitenstand 02.01.2025; Allgemeines, Mitwirkungskonzept, Eigenüberwachung und Kosten. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [4] · AntragsunterlageAntragshilfe für AnbauvereinigungenAbschnitte zuständige Behörde, allgemeine Hinweise, Gebühren und Ablauf der Antragstellung. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [5] · Amtliche InformationAnbauvereinigungen KonsumcannabisAbschnitte Zuständigkeit und Schritte zur Erteilung der Erlaubnis. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [6] · AntragsunterlageAntragshilfe zur Antragstellung auf Erlaubnis gem. § 11 (1) KCanGS. 1–5: Wohnimmobilien, Vertretung und Prävention, Pläne, Personen und Nachweise; S. 1: Gebühren auch bei Ablehnung, Tarifstelle 15.1 Gebührenordnung MSGIV. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [7] · Amtliche InformationCannabis – Fragen und Antworten zum CannabisgesetzFragen „Wo kann ich die Erlaubnis … beantragen?“ und „Welche Unterlagen benötige ich …?“; § 5 BremGebBeitrG i. V. m. § 1 AllKostV. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [8] · AntragsunterlageErlaubnis für Anbauvereinigung beantragenSeitenstand 11.10.2026; Antragsweg, benötigte Unterlagen, Gebühren nach KCanGGebO. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [9] · Amtliche InformationCannabisgesetzTechnische Voraussetzungen, vollständige Unterlagen, Konzepte und Hinweise zum Besitztum. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [10] · VerordnungVerordnung zur Umsetzung und Durchführung des KCanGGVBl. Nr. 27 vom 28.06.2024; Art. 1 § 1 auf S. 1: Begrenzung; Art. 3, Nr. 481 auf S. 3: Erlaubnisgebühr. Abruf 30.10.2026.Gesetzestext ↗↑ zum Text
- [11] · Amtliche InformationUmsetzung des CannabisgesetzesSeitenstand 04.08.2026; Antragsverfahren, Gebühren und KCanGKostVO M-V. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [12] · Amtliche InformationHäufig gestellte FragenFragen zu Antragsweg, Dateiformaten, Gebühren, Nachreichungen, Wohnstandort, Präventionsfunktion und mehreren Vereinigungen im Gebäude. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [13] · Amtliche InformationGesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG)Online-Antrag, Präventionsnachweis und Leitfäden zu Jugend-/Gesundheitsschutz und Sicherung. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [14] · Amtliche InformationAVwGebO NRW – Änderung, GV. NRW. 2024 S. 702Veröffentlicht 07.11.2024; Tarifstelle 12.1.16.1: Erteilung oder Versagung der Erlaubnis. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [15] · Amtliche InformationCannabisAntragstellung, Checkliste, Gebühren nach besonderem Gebührenverzeichnis zum KCanG und Entsorgungskonzept. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [16] · AntragsunterlageCannabis in Anbauvereinigungen – AntragsunterlagenStand 15.12.2025; zuständige Stelle LUA, Antrag und Unterlagen bei gemeinsam bewirtschafteter Anbaufläche. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [17] · Amtliche InformationGebührenverzeichnis, Amtsblatt Teil I 2026 Nr. 15Amtsbl. I 2026 S. 268; Gebühren für Anbauvereinigungen. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [18] · Amtliche InformationCannabis-Anbau – Erlaubnisverfahren und TransportanzeigeStand 25.06.2026; Gebühren des Erlaubnisverfahrens einschließlich Begehung. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [19] · Amtliche InformationInformationen zum KonsumcannabisgesetzZuständige Stelle, schriftlicher oder elektronischer Antrag und Unterlagenliste; Verweis auf kriminalpolizeiliche Sicherungsempfehlungen. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [20] · Amtliche InformationCannabis – Hinweise für Verbraucherinnen und VerbraucherStand 20.09.2024; Erlaubnisbehörde, Gebühren nach Aufwand und bei Ablehnung. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [21] · Amtliche InformationCannabisgesetz – Anträge, Formulare und HinweiseAntragsunterlagen, Transportbescheinigung und Untersuchungshinweise. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [22] · Amtliche InformationLeistungsbeschreibung: Erlaubnis für eine AnbauvereinigungFIM-Leistung, Stand 10.01.2025, Abschnitt Kosten. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [23] · MerkblattMerkblatt zur AntragstellungStand 18.03.2025, S. 1–3; S. 2: Betriebsbeschreibung, Geruchsschutz, Beitragskalkulation. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [24] · VerordnungGesV, § 2 – Zulässige Anzahl an Cannabis-AnbauvereinigungenText gültig ab 01.01.2026; Einführung GVBl. 2024 S. 155. Abruf 30.10.2026.Gesetzestext ↗↑ zum Text
- [25] · MerkblattMerkblatt zur Antragstellung nach § 11 Abs. 1 KCanGStand 10/2025, Version 04; Anlagen F, H, I, J und L: Vernichtung, Qualitätssicherung, Mitwirkung, Anbau, Beiträge. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [26] · MerkblattMerkblatt zur Konzeption des AnbausStand 06/2026, Version 01, PDF-S. 1–6; Flächen, Rückverfolgbarkeit und Plausibilitätsprüfung. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [27] · AntragsunterlageAntrag zur Erlaubniserteilung einer AnbauvereinigungPDF-S. 3–7: Qualitätssicherung, Vernichtung, Transport, Rückruf, Mitwirkung und Kostenkalkulation. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [28] · VerordnungZVO-KCanG, § 4Verordnung vom 02.07.2024, veröffentlicht 10.07.2024; Begrenzung auf eine Vereinigung je 6.000 Einwohner. Abruf 30.10.2026.Gesetzestext ↗↑ zum Text
- [29] · AntragsunterlageAntrag auf Erlaubnis für den gemeinschaftlichen EigenanbauS. 3–6: Probenahme, Vernichtung, Transportsicherung, Rückruf und Dokumentationsmuster. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [30] · AntragsunterlageAntrag auf Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 KCanGFB-05-01-LSHGB3 KCanG, Version 1.1, Freigabe 05.07.2024, S. 1–6; Teil II mit ergänzenden Konzepten. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [31] · Amtliche InformationTransportbescheinigung für Konsumcannabis gemäß § 22 KCanGKCan V 01, Stand 06.11.2024; Frist, Wochenendtransporte, Fahrzeug und Charge. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
- [32] · Amtliche InformationHinweise zur Untersuchung von Cannabis gemäß § 17 Abs. 3 und 4 KCanGV05, Stand 25.02.2026; THC/CBD je Charge, empfohlene Parameter und amtliche Probenahme. Abruf 30.10.2026.Original bei der Behörde ↗↑ zum Text
Quellen- und Redaktionsstand: 30.10.2026.