Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der sachlichen Einordnung ausgewählter wissenschaftlicher Untersuchungen. Er enthält keine Empfehlung zum Konsum und keine Garantie für Ertrag, Wirkstoffgehalt, Schimmelfreiheit oder Weitergabefähigkeit. Maßgeblich bleiben die gesetzlichen Vorgaben, behördlichen Auflagen und die chargenbezogene Qualitätskontrolle.
Stecklinge sind abgeschnittene Triebe einer Mutterpflanze, die eigene Wurzeln bilden und zu genetisch gleichen Pflanzen heranwachsen. Für Anbauvereinigungen können sie eine Möglichkeit sein, einheitliche Pflanzen heranzuziehen; zugleich können sie zur Verbreitung von HLVd beitragen. Die wichtigsten Ergebnisse aus Forschung und Gesetz:
- Das Hop Latent Viroid (HLVd) wandert mit dem Steckling. In einem kanadischen Versuch waren alle Stecklinge infizierter Mutterpflanzen vier Wochen nach dem Schnitt positiv – und bewurzelten schlechter.[2]
- Der Erreger ist weit verbreitet. In fast 16.000 Proben aus kanadischen Betrieben war im Mittel jede vierte positiv.[1]
- Befallene Pflanzen bleiben oft unauffällig; in den untersuchten Sorten waren Blütenstände, Frischgewicht und Pflanzenhöhe um bis zu 42 Prozent geringer, und der THC-Gehalt lag niedriger.[1]
- Stecklinge gibt es legal nur von Anbauvereinigungen – persönlich vor Ort, höchstens fünf pro Monat, Versand verboten (§ 20 KCanG).[6]
Das Hop Latent Viroid: klein, unsichtbar, verbreitet
Viroide sind noch einfacher gebaut als Viren: ein kurzes Stück Erbgut ohne Hülle. Das Hop Latent Viroid (HLVd) ist aus dem Hopfenanbau bekannt und wird als relevantes Problem im Cannabisanbau untersucht. Für das Krankheitsbild wird im Englischen der Begriff „dudding“ verwendet; damit sind insbesondere verkümmerte oder deutlich im Wachstum zurückgebliebene Pflanzen gemeint.
Ein Team der Simon Fraser University in Kanada hat zwischen 2020 und 2023 fast 16.000 Proben aus lizenzierten Betrieben in neun Provinzen untersucht. Je nach Provinz und Jahr waren 5 bis 92 Prozent positiv, im Mittel 25,6 Prozent.[1]
Was die Sache tückisch macht: Viele infizierte Pflanzen zeigen keine Symptome. Andere haben leicht gekräuselte Blätter, die stärksten Fälle sind gestaucht und bilden kaum Blüten. Im Vergleich mit gesunden Pflanzen derselben Sorte waren Blütenstände, Frischgewicht und Pflanzenhöhe je nach Sorte um 12 bis 42 Prozent geringer. THC- und Terpengehalt lagen signifikant niedriger, die Harzdrüsen waren kleiner.[1]
Wie sich das Viroid verbreitet
Eine Folgestudie derselben Gruppe hat die Übertragungswege systematisch geprüft:[2]
- Stecklinge: Alle Stecklinge, die von infizierten Mutterpflanzen aus vier Sorten geschnitten wurden, waren 28 Tage nach dem Schnitt in den Wurzeln positiv. Sie bildeten zudem später und weniger Wurzeln als Stecklinge gesunder Pflanzen.
- Wurzelkontakt und Wasser: In gemeinsamen Bewurzelungssystemen und bei Anstaubewässerung steckten sich gesunde Pflanzen innerhalb von zwei Wochen an. Das Viroid fand sich in Nährlösung, Düsen, auf Tischflächen und im Ablaufwasser. Bei Raumtemperatur blieb es in Pflanzensaft sieben Tage, in getrockneten Blättern und Wurzeln vier Wochen nachweisbar.
- Samen und Pollen: Pollen infizierter männlicher Pflanzen und Samen infizierter Mutterpflanzen trugen das Viroid; bei einer Stichprobe von 16 Samen waren alle positiv.
- Werkzeug: Eine Übertragung über Scheren und Messer ließ sich im Versuch nicht nachweisen – es gab nur schwache Signale.
Blattläuse können das Viroid aufnehmen: In einem weiteren Versuch waren vier von acht Läusegruppen positiv. Dass sie es auf gesunde Pflanzen übertragen, wurde nicht nachgewiesen.[3]
Auch in Deutschland ist das Viroid kein Unbekannter: In einer Untersuchung deutscher Hopfenproben war es in 93 Prozent der kommerziellen Proben nachweisbar.[4] Daten aus deutschen Cannabisanlagen gibt es bisher nicht.
Nachweis und Bereinigung
Mit bloßem Auge lässt sich HLVd nicht sicher erkennen; auch Wärmebildaufnahmen waren im Versuch ungeeignet. Nachweisen lässt es sich mit einem molekularen Labortest (RT-PCR). Am zuverlässigsten waren dabei Proben aus den Wurzeln. Das Viroid war sogar in getrockneten Blüten nachweisbar (fünf von acht Proben).[2]
Eine befallene Sorte kann mit erheblichem Laboraufwand möglicherweise bereinigt werden: Über Meristemkultur – die Anzucht neuer Pflanzen aus winzigen Triebspitzen – waren im Mittel 40,7 Prozent der neuen Pflanzen viroidfrei, je nach Sorte zwischen 0 und 100 Prozent. In dem beschriebenen Versuch inaktivierten bestimmte Desinfektionsmittel das Viroid in Pflanzensaft, zeigten an ganzen Wurzeln und Blättern jedoch keine entsprechende Wirkung.[2]
Bewurzelung: Was Substrat und Sorte ausmachen
Zur Frage, unter welchen Bedingungen Stecklinge am besten Wurzeln bilden, gibt es bisher kaum Studien an THC-Sorten. Ein Versuch der University of Florida mit acht CBD-Hanfsorten verglich vier Substrate und fünf Bewurzelungshormone:[5]
- In diesem Versuch hatte das Substrat den größten Einfluss: Der Bewurzelungserfolg lag je nach Substrat zwischen 13 und 80 Prozent; Steinwolle erzielte dort den höchsten Bewurzelungserfolg.
- In diesem Versuch lag der Bewurzelungserfolg mit Bewurzelungshormon je nach Auswertung um das 15- bis 18-Fache über demjenigen unbehandelter Stecklinge. Zwischen verschiedenen Konzentrationen und Anwendungsformen gab es keinen messbaren Unterschied.
- Die Sorten bewurzelten unterschiedlich gut; die beste lag rund 20 Prozent vor der nächstbesten.
Eine zweite Studie an einer anderen CBD-Hanfsorte zeigte ein anderes Ergebnis: Nach neun Tagen hatten in Torf mit Perlite rund 41 Prozent der Stecklinge Wurzeln gebildet, in Kokos rund 29 Prozent, in Torf rund 16 Prozent und in Steinwolle keiner.[9] Die beiden Versuche unterscheiden sich unter anderem in Sorte, Messzeitpunkt und Behandlung; ein allgemein bestes Substrat für die Bewurzelung lässt sich daraus nicht ableiten.
Was das Gesetz erlaubt
Wer Stecklinge sucht, sucht oft nach einer Bezugsquelle. Das Konsumcannabisgesetz regelt die Weitergabe von Vermehrungsmaterial eng (§ 20 KCanG):[6]
- Im Rahmen des KCanG dürfen Anbauvereinigungen nur Stecklinge weitergeben, die beim gemeinschaftlichen Eigenanbau innerhalb ihres befriedeten Besitztums gewonnen wurden.
- Empfänger können Mitglieder, Erwachsene mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder andere Anbauvereinigungen sein.
- Die Weitergabe erfolgt persönlich im befriedeten Besitztum der Anbauvereinigung, mit Kontrolle von Alter und Wohnsitz anhand eines amtlichen Lichtbildausweises.
- An Mitglieder und Nichtmitglieder dürfen pro Person und Kalendermonat höchstens fünf Stecklinge, höchstens sieben Samen oder bei einer gemischten Weitergabe insgesamt höchstens fünf Samen und Stecklinge weitergegeben werden.
- Versand und Lieferung von Stecklingen sind verboten.
- Nichtmitglieder und andere Anbauvereinigungen müssen die Kosten für die Gewinnung erstatten (§ 25 KCanG).[7]
Zwischen Anbauvereinigungen ist die Weitergabe ausdrücklich zur Qualitätssicherung des eigenen Anbaus vorgesehen (§ 20 Abs. 4 Nr. 2 KCanG).[6]
Was die Studien nicht zeigen
Fast alle Daten zum Viroid stammen von einer Forschungsgruppe aus kanadischen Betrieben. Wie verbreitet HLVd in deutschen Anbauvereinigungen ist, weiß bisher niemand. Wie wirksam Hygienemaßnahmen im Alltag sind, ist kaum untersucht. Die beiden Bewurzelungsversuche arbeiteten mit CBD-Hanf, liefen nur neun beziehungsweise zwölf Tage und zeigten unterschiedliche Ergebnisse zur Substratwirkung.
Was das für den Verein bedeutet
Stecklinge können die Vereinheitlichung des Pflanzenbestands erleichtern, bringen aber auch ein Übertragungsrisiko für HLVd mit sich. Das Gesetz verlangt, dass Anbauvereinigungen fortlaufend unter anderem dokumentieren, von wem sie Vermehrungsmaterial erhalten haben, welche Mengen an Vermehrungsmaterial sich im Bestand befinden, welche Mengen vernichtet wurden sowie welche Mengen und an welche Mitglieder Vermehrungsmaterial weitergegeben wurden; bei der Weitergabe an bestimmte Nichtmitglieder sind abweichend nur Stückzahl und Datum zu dokumentieren (§ 26 Abs. 1 KCanG).[8] Aus den Studien folgt praktisch:
- Herkunft jeder Mutterpflanze und jedes Stecklings festhalten. Taucht das Viroid auf, lässt sich der Weg zurückverfolgen.
- Mutterpflanzen möglichst vor der Entnahme von Stecklingen testen lassen; in der beschriebenen Studie waren Wurzelproben für den Nachweis besonders zuverlässig.
- Neue Stecklinge zunächst getrennt halten und nicht in gemeinsame Wasser- oder Bewurzelungssysteme mit dem Bestand geben.
- Vorhandene Testergebnisse bei der Weitergabe an andere Vereine mitgeben, soweit sie für deren Risikobewertung relevant sind.
- Bei nachgewiesenem oder begründet vermutetem Befall sollte der Verein die betroffenen Pflanzen fachlich bewerten und erforderlichenfalls aus dem Bestand nehmen; Vernichtungen sind mit der Stückzahl zu dokumentieren (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 KCanG). Eine Vernichtungspflicht nach § 18 Abs. 3 KCanG folgt aus einem Viroidbefall allein nicht, weil § 18 Abs. 5 KCanG die Weitergabefähigkeit von Vermehrungsmaterial an Herkunft und Erlaubnis knüpft. Besteht aufgrund des Befalls ein über die typischen Gefahren hinausgehendes Gesundheitsrisiko für bereits weitergegebenes Material, können sich aus § 26 Abs. 4 KCanG Pflichten bis zu Rücknahme und Vernichtung ergeben.
Häufige Fragen
Wo bekomme ich legal Cannabis-Stecklinge?
Im Rahmen des KCanG können Stecklinge von einer Anbauvereinigung persönlich vor Ort an Mitglieder, an volljährige Nichtmitglieder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder an andere Anbauvereinigungen weitergegeben werden; für Mitglieder und Nichtmitglieder gilt dabei grundsätzlich die monatliche Höchstmenge von fünf Stecklingen pro Person. Versand ist verboten.[6]
Erkenne ich einen viroidbefallenen Steckling?
Meist nicht. Viele infizierte Pflanzen zeigen keine Symptome; eine sichere Feststellung erfordert einen geeigneten molekularen Labortest, wobei in der beschriebenen Studie Wurzelproben besonders zuverlässig waren.[1][2]
Überträgt sich das Viroid über die Schere?
In dem beschriebenen Versuch ließ sich eine Übertragung über Scheren und Messer nicht nachweisen; nachgewiesene Übertragungswege umfassten Stecklinge infizierter Mutterpflanzen sowie gemeinsames Wasser und Wurzelkontakt.[2]
Brauchen Stecklinge Bewurzelungshormon?
In einem Versuch mit acht CBD-Hanfsorten lag der Bewurzelungserfolg mit Hormon um ein Vielfaches über demjenigen unbehandelter Stecklinge; zwischen den dort untersuchten Dosierungen und Anwendungsformen wurde kein messbarer Unterschied festgestellt.[5]
Quellen
- [1] · FachartikelSymptomology, prevalence, and impact of Hop latent viroid on greenhouse-grown cannabis (Cannabis sativa L.) plants in CanadaDOI 10.1080/07060661.2023.2279184Original beim Verlag ↗ ↑ zum Text
- [2] · FachartikelTransmission, Spread, Longevity and Management of Hop Latent Viroid, a Widespread and Destructive Pathogen Affecting Cannabis (Cannabis sativa L.) Plants in North AmericaDOI 10.3390/plants14050830Original beim Verlag ↗ ↑ zum Text
- [3] · FachartikelAcquisition of hop latent viroid from viroid-infected cannabis plants by rice root aphids and cannabis aphidsDOI 10.1007/s00705-025-06422-2Original beim Verlag ↗ ↑ zum Text
- [4] · FachartikelViroid ecology in hops (Humulus lupulus L.): high prevalence in commercial systems but low presence in wild populationsDOI 10.3389/fmicb.2025.1652923Original beim Verlag ↗ ↑ zum Text
- [5] · FachartikelEvaluation of substrate composition and exogenous hormone application on vegetative propagule rooting success of essential oil hemp (Cannabis sativa L.)DOI 10.1371/journal.pone.0249160Original beim Verlag ↗ ↑ zum Text
- [6] · GesetzKonsumcannabisgesetz (KCanG), § 20Abruf 31.10.2026.Gesetzestext ↗ ↑ zum Text
- [7] · GesetzKonsumcannabisgesetz (KCanG), § 25Abruf 31.10.2026.Gesetzestext ↗ ↑ zum Text
- [8] · GesetzKonsumcannabisgesetz (KCanG), §§ 18, 26Abruf 31.10.2026.Gesetzestext ↗ ↑ zum Text
- [9] · FachartikelImpacts of Commercial and Custom Substrates on Rooting and Morphology of Cannabis sativa ‘Suver Haze’ Stem CuttingsDOI 10.21273/HORTTECH05810-26Fundstelle: AbstractOriginal beim Verlag ↗ ↑ zum Text
Die Studienergebnisse werden hier ausschließlich beschreibend wiedergegeben. Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und Anbauvereinigungen sind verboten (§ 6 KCanG).
Quellen- und Redaktionsstand: 04.11.2026. Die genannten Studien beschreiben die Bedingungen ihrer Versuche; Ergebnisse lassen sich nicht ohne Weiteres auf jede Anlage übertragen. Diese Seite ersetzt keine Beratung und keine Prüfung des eigenen Betriebs.

